Rechtsprechung
LG Berlin, 22.10.2021 - 39 O 238/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 313 Abs 3 S 2 BGB, § 535 Abs 2 BGB
Mietzinsanspruch während der Corona-Pandemie gegen den Inhaber eines Sanitätshauses sowie Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Verletzung der vereinbarten Betriebspflicht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Lockdown: Sanitätshäuser haben keinen Anspruch auf Vertragsanpassung
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kein Kündigungsrecht des Mieters wegen behördlicher Schließungsanordnung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Corona-Pandemie: Ohne behördliche Schließungsanordnung kein Recht des Mieters zur Kündigung des Gewerbemietverhältnisses - Anspruch des Vermieters auf Vertragsstrafe wegen unzulässiger Betriebsschließung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Lockdown: Sanitätshäuser haben regelmäßig keinen Anspruch auf Vertragsanpassung! (IMR 2022, 186)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.03.2010 - XII ZR 131/08
Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Betriebs- und …
Auszug aus LG Berlin, 22.10.2021 - 39 O 238/21
Die formularmäßige Vereinbarung einer Betriebs- und Offenhaltungspflicht ist grundsätzlich nicht als eine im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessene Benachteiligung des Mieters zu werten (BGH, Urteil vom 03. März 2010 - XII ZR 131/08 -, Rn. 13, juris).Es fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Mieters von Gewerberaum, als Unternehmer die Erfolgsaussichten eines Geschäfts in der von ihm gewählten Lage abzuschätzen (BGH, Urteil vom 03. März 2010 - XII ZR 131/08 -, Rn. 24, juris).
- KG, 01.04.2021 - 8 U 1099/20
Geschäftsraummiete: Reduzierung des Mietzinsanspruchs bei staatlich angeordneter …
Auszug aus LG Berlin, 22.10.2021 - 39 O 238/21
In einem solchen Ausnahmefall kann auch auf den Nachweis einer Existenzbedrohung im Einzelfall Fall verzichtet werden (KG Berlin, Urteil vom 01. April 2021 - 8 U 1099/20 -, juris). - BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11
Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der …
Auszug aus LG Berlin, 22.10.2021 - 39 O 238/21
Angesichts der Möglichkeit, den Anpassungsanspruch gerichtlich durchzusetzen, führt die Weigerung des Begünstigten, an einer Vertragsanpassung mitzuwirken, für sich genommen nicht dazu, dass dem Benachteiligten ein weiteres Festhalten an dem Vertrag und dessen (künftige) Anpassung unzumutbar wird (BGH, Urteil vom 30. September 2011 - V ZR 17/11 -, BGHZ 191, 139-150, Rn. 25). - BGH, 23.10.2019 - XII ZR 125/18
Bestand des Mietvertrag einer Gemeinde über ein Objekt zur Unterbringung ihr …
Auszug aus LG Berlin, 22.10.2021 - 39 O 238/21
Ob in der streitgegenständlichen Filiale der Beklagten pandemiebedingt Umsatzeinbußen zu verzeichnen gewesen sind, kann dahinstehen, denn unvorhersehbare Entwicklungen rechtfertigen eine Anpassung des Vertrages regelmäßig nur, wenn diese existenzbedrohende Konsequenzen für eine Partei haben (so BGH 23.10.2019 - XII ZR 125/18 Rn 37, BGHZ 223, 290, 303 = NJW 2020, 331). - OLG Koblenz, 27.06.2019 - 1 U 1471/18
Präsenz-Apotheke muss auch präsent sein!
Auszug aus LG Berlin, 22.10.2021 - 39 O 238/21
Dies gilt auch für den Fall, dass das Geschäft nur unrentabel oder auch verlustbringend betrieben werden kann (vergl. OLG Koblenz, Urteil vom 27.6.2019, - 1 U 1471/18, juris).
- LG Leipzig, 02.12.2022 - 5 O 1133/22
Unberechtigte Kündigung und Zahlungseinstellung?
Dies gilt auch für den Fall, dass das Geschäft nur unrentabel oder auch verlustbringend betrieben werden kann (LG Berlin, Urteil vom 22. Oktober 2021 - 39 O 238/21 -).